Schützengilde Breloh e.V.     29633 Munster, 14.02.2014

                                                                      Tristacher Straße

                                                                       Tel.: 05192 / 3427

 

Schützenordnung

 

I.            Vorwort:

Die Schützengilde Breloh e.V.  wurde im August 1955 gegründet.  Sie ist unter der Nr. VR 130013 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Lüneburg eingetragen.

Diese Schützenordnung dient der Ergänzung der Satzung.  In ihr werden alle internen Angelegenheiten der Gilde geregelt und für die Mitglieder verbindlich festgelegt.

Über alle weiteren, hier nicht festgelegten Angelegenheiten entscheidet der Vorstand im Einzelfall.

Die Schützenordnung der Schützengilde Breloh e.V.  vom 01. Oktober 2012 verliert mit dem Erscheinen dieser Neufassung ihre Gültigkeit.

29633 Munster, den 14. Februar 2014

 

 

.................................................................................................................................................................................

Jörg Großholz                          Rita Schreiber                          Andreas Wedell                          Jens-Peter Jensen

 1. Gildeherr                             2. Gildefrau                             Schatzmeister                              Schriftführer


 

Inhalt

    I.   Vorwort:

    II. Mitgliedschaft in der Schützengilde Breloh e.V.

III. Die Hauptversammlung nach § 13 der Gildesatzung.

IV. Der geschäftsführende Vorstand (nachfolgend 'Vorstand')

IV.1.  Der 1. Gildeherr

IV.2.  Der 2. Gildeherr

IV.3.  Der Schatzmeister

IV.4.  Der Schriftführer

V.  Der erweiterte Vorstand

V.1.  Der Kommandeur

V.2.  Der Leiter der Schießkommission

V.3.  Die Leiterin der Damengruppe

V.4.  Der Leiter der Jugendgruppe

V.5.  Der Leiter des Bauausschusses

V.6.  Der Pressewart

V.7.  Der Polizeioffizier

V.8.  Der Leiter Gewehrgruppe

V.9.  Der Offizier für besondere Aufgaben

V.10.  Der Chronist

VI.  Das Ehrengericht

VI.1.  Der Vorsitzende des Ehrengerichtes und Datenschutzbeauftragter

VII  Könige

VII.1.  Der Schützenkönig/die Schützenkönigin

VII.2.  Der / die Jungschützenkönig / in

VII.3.  Die Damenbeste

VII.4.  Der Adjutant/Die Adjutantin

VII.5.  Die Ritter

VIII.  Veranstaltungen der Schützengilde Breloh e.V.

VIII.1.  Das Schützenfest

VIII.2.  Der Königsball

VIII.3.  Die Winterveranstaltung

VIII.4.  Schießveranstaltungen

IX.  Anhang

IX.1.  Anzugsordnung der Schützen

IX.2.  Kleiderordnung der Damengruppe

IX.3.  Anzugsordnung der Jungschützen

IX.4.  Anzugsordnung der Mandatsträger

IX.5.  Dienstgrade und Dienstgradabzeichen

IX.6.  Richtlinien zu Beförderungen

IX.7.  Ehrungen und Auszeichnungen

IX.8.  Die Gewehrgruppe

IX.9.  Grundsätzliche Marschordnung bei Ausmärschen

IX.10  Marschordnung bei Trauerfeiern


 II. Mitgliedschaft in der Schützengilde Breloh e.V.

Die Mitgliedschaft in der Schützengilde Breloh e.V.  ist in den §§ 6 bis 9 der jeweils gültigen  Satzung geregelt. Näheres dazu wird wie folgt bestimmt:
Jugendliche und Kinder können als ordentliche Mitglieder mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten in die Schützengilde Breloh e.V.  - Jugendabteilung -  aufgenommen werden.
Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt die Übernahme in die Schützenabteilung, bzw. in die Damengruppe.

1

III. Die Hauptversammlung nach § 13 der Gildesatzung

Die Hauptversammlung ist das höchste Organ der Schützengilde Breloh e.V..
Sie ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens 15 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.  Wird die Beschlussfähigkeit nicht erreicht, ist innerhalb eines Monats eine neue Hauptversammlung mit derselben Tagesordnung einzuberufen.  Sie ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der stimmberechtigten Teilnehmer beschlussfähig.  In der Einladung ist darauf hinzuweisen.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Bei Wahlen und anderen Personenentscheidungen ist schriftlich abzustimmen, wenn dies mindestens zwei Mitglieder verlangen.
Zusätzliche Tagesordnungspunkte oder Änderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte können nur aufgenommen werden, wenn die Versammlung das vor Eintritt in die Tagesordnung beschließt.
Abstimmungen, die die Wahl des 1. Gildeherrn betreffen, leitet der Vorsitzende des Ehrengerichtes
.


1

IV. Der geschäftsführende Vorstand (nachfolgend 'Vorstand')

Der Vorstand setzt sich zusammen aus
- dem 1. Gildeherrn
- dem 2. Gildeherrn
- dem Schatzmeister und
- dem Schriftführer.

Die Vorstandsmitglieder werden durch die Hauptversammlung für jeweils fünf Jahre gewählt.

In seinen Entscheidungen ist der Vorstand gebunden an
- die Satzung der Schützengilde Breloh e.V. in der jeweils gültigen Fassung,
- diese Schützenordnung,
- die Beschlüsse der Hauptversammlung und
- die Entscheidungen des Ehrengerichtes.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen wurden und mindestens drei Mitglieder anwesend sind.  Er entscheidet mit einfacher Mehrheit.  Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des 1. Gildeherrn den Ausschlag.
Die für die Vorstandsarbeit geleisteten und nachgewiesenen Auslagen werden den Mitgliedern des Vorstandes auf Antrag erstattet.
Der Vorstand entscheidet u.a. über
- Ehrungen für besondere Leistungen in der Gilde,
- Termine für ordentliche und außerordentliche Hauptversammlungen / Mitgliederversammlungen,
- die Aufnahme von Neumitgliedern in die Schützengilde Breloh e.V.  und
- den Ausschluss von Mitgliedern.



IV.1.  Der 1. Gildeherr

Der 1. Gildeherr leitet die Vorstandsarbeit der Schützengilde Breloh e.V.
Mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertritt er die Gilde im Sinne des § 26 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Er beruft Versammlungen der Schützengilde, des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes ein und führt den Vorsitz.
Er übt das Hausrecht in der Liegenschaft der Schützengilde Breloh aus.
Er proklamiert die Könige und nimmt besondere Ehrungen vor.  
Ferner hat er das Recht, alle offiziellen Veranstaltungen der Gilde zu besuchen.



IV.2.  Der 2. Gildeherr

Der 2. Gildeherr übernimmt alle Aufgaben des 1. Gildeherrn bei dessen Abwesenheit, bzw. Verhinderung.
Bei Abwesenheit des Schriftführers und dessen Vertreters führt er Protokoll bei Versammlungen.

IV.3.  Der Schatzmeister

Der Schatzmeister ist für die Finanzen der Gilde verantwortlich.  Er erstellt bei Bedarf  jährlich einen Voranschlag und die Bilanz und legt dem Vorstand und der Hauptversammlung darüber Rechenschaft ab. Ihm obliegt die organisatorische Abwicklung aller Kassengeschäfte.  Ist der Schatzmeister verhindert, übernimmt diese Aufgaben der stellvertretende Schatzmeister.
Der Schatzmeister ist für die Vermögensverwaltung, die Abwicklung steuer- und versicherungsrechtlicher Angelegenheiten sowie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Verpflichtungen gegenüber der GEMA zuständig.     
Er prüft die Abrechnungen der einzelnen Kommissionen und Ausschüsse.
Gegen Beschlüsse der Hauptversammlung oder des Vorstandes hat er, soweit Bedenken gegen die Finanzierbarkeit der damit verbundenen Ausgaben bestehen, Einwende zu erheben, die protokollarisch festzuhalten sind.

IV.4.  Der Schriftführer

Der Gildeschriftführer fertigt die Protokolle über Hauptversammlungen, Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen.  Er unterzeichnet sie und legt sie dem Versammlungsleiter zur Mitzeichnung vor.  Er führt den Schriftverkehr der Gilde.  Ferner führt er die Mitgliederlisten und gibt Änderungen an den Kreisschützenverband und den Kreissportbund.

V.  Der erweiterte Vorstand

Der erweiterte Vorstand berät den Vorstand und wirkt bei der Organisation und den Veranstaltungen der Schützengilde mit.
Die Mitglieder des erweiterten Vorstandes werden durch die Hauptversammlung für jeweils drei Jahre gewählt.
Dem erweiterten Vorstand gehören nachfolgend aufgeführte Mitglieder an:

1. Der Kommandeur,
2. der Leiter der Schießkommission,
3. die Leiterin der Damengruppe,
4. der Leiter der Jugendgruppe,
5. der Leiter des Bauausschusses,
6. der Pressewart,
7. der Polizeioffizier
8. der Leiter Gewehrgruppe
9. der Offizier für besondere Aufgaben  und
10. der Chronist.
11. der Bearbeiter der Homepage
12. der Platzwart,
13. der Waffenwart,
14. der Vertreter des Schatzmeisters,
15. der Vertreter des Schriftführers  und
- die Vertreter der lfd. Nr.  5, 6, 7, und 8.

Die Mitglieder 1. - 6. des erweiterten Vorstandes nehmen an den Vorstandssitzungen teil.

Anmerkung: Die Vertreter sind nur bei Abwesenheit des Mandatsträgers stimmberechtigt.


 V.1.  Der Kommandeur

Der Kommandeur führt die Gilde bei Ausmärschen.   Er legt die Marschwege zum und während des Schützenfestes fest.  Bei Beerdigungen führt er den Trauerzug an.  Seinen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten (nicht gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand, außer bei Ausmärschen).

Der Kommandeur ist für das Aussprechen von Beförderungen zuständig.  Im Falle seiner Verhinderung übernimmt ein Offizier seine Aufgaben.


 

V.2.  Der Leiter der Schießkommission

Der Leiter der Schießkommission ist der gewählte Beauftragte für das gesamte Schießwesen der Schützengilde Breloh e.V.  Er ist für die Sicherheit und Ordnung auf den Schießanlagen der Gilde verantwortlich.


V.3.  Die Leiterin der Damengruppe

Die Leiterin der Damengruppe ist für die ordnungsgemäße Einhaltung der Satzung und der Gildeordnung innerhalb der Damengruppe verantwortlich und führt diese bei Ausmärschen.

 

V.4.  Der Leiter der Jugendgruppe

Der Leiter der Jugendgruppe ist der gewählte Beauftragte für die Jugendarbeit der Schützengilde Breloh e.V.. Er führt bei Ausmärschen die Aufsicht über die Jugendgruppe.


V.5.  Der Leiter des Bauausschusses

Der Leiter des Bauausschusses ist der gewählte Beauftragte der Schützengilde Breloh für die Erhaltung und Instandsetzung aller gildeeigenen baulichen Anlagen.
Er ist befugt, bei Bedarf Arbeitsdienste für alle Mitglieder anzusetzen.

 

V.6.  Der Pressewart

Der Pressewart ist der gewählte Beauftragte der Schützengilde Breloh für die gesamte Pressearbeit.
Er hat möglichst an allen Veranstaltungen der Gilde teilzunehmen und hierüber entsprechende Berichte zu fertigen und diese an die Presse zur Veröffentlichung weiterzuleiten.
Bei Großveranstaltungen hat er den Reporter der örtlichen Presse zu unterstützen.
Alle verfassten Berichte, einschließlich der hergestellten Fotos hat er dem Chronisten der Gilde zur Verfügung zu stellen.

V.7.  Der Polizeioffizier

Der Polizeioffizier ist für die äußere Sicherheit bei Ausmärschen der Schützengilde verantwortlich.
Er ahndet Vergehen der Mitglieder und belegt diese mit geringen „Bußgeldern".
Er trägt die Verantwortung für die Aufbewahrung und Übergabe des Diadems der Königin sowie für die Beschaffung der Blumen.
Der Polizeioffizier sorgt für das korrekte Annageln der Königsscheibe.



V.8.  Der Leiter Gewehrgruppe

Der Leiter der Gewehrgruppe ist der gewählte Beauftragte für die Gewehrgruppe.
Er führt bei Ausmärschen die Aufsicht über die Gewehrgruppe und lässt bei Bedarf und auf Weisung des Kommandeurs „Salut schießen".

V.9.  Der Offizier für besondere Aufgaben

Der gewählte Offizier für besondere Aufgaben übernimmt nach Weisung des Kommandeurs die Aufgaben des Polizeioffiziers bei dessen Abwesenheit / Verhinderung.
Für weitere besondere Aufgaben kann er vom geschäftsführenden Vorstand und vom Kommandeur herangezogen werden, wie z.B.:
- Blumen- / Geschenkbeschaffung für besondere Anlässe,
- Bestellung von Kränzen bei Beerdigungen und beim Volkstrauertag,
- Beschaffung von Zinntellern und Blumen bei Geburtstagen.



V.10.  Der Chronist

Der Chronist ist für das Führen der Gilde-Chronik verantwortlich.  Er ist hierzu vom Presswart sowie allen Gildemitgliedern zu unterstützen.


 1

VI.  Das Ehrengericht

Das Ehrengericht der Schützengilde Breloh e.V.  besteht aus fünf Mitgliedern.  Sie müssen 30 Jahre alt sein und mindestens fünf Jahre der Gilde angehören.
Der Vorsitzende des Ehrengerichtes wird von der Hauptversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt.  Er darf nicht dem Vorstand angehören.
Zwei Beisitzer des Ehrengerichtes werden vom Vorstand bestimmt, zwei weitere Beisitzer bestimmt der/die Betroffene. Das Ehrengericht tritt bei Bedarf zusammen.  Es wird von dem Vorsitzenden einberufen.  Es ist innerhalb von zwei Wochen einzuberufen, wenn dies die Mitgliederversammlung oder der Vorstand verlangt.
Die Entscheidungen des Ehrengerichtes müssen das Vereinsrecht, die Satzung und die Schützenordnung berücksichtigen.  Sie werden mit Stimmenmehrheit getroffen und sind unanfechtbar.

VI.1.  Der Vorsitzende des Ehrengerichtes und Datenschutzbeauftragter

Der Vorsitzende des Ehrengerichts ist der gewählte Beauftragte der Schützengilde Breloh zur Beilegung von Streitigkeiten.  Seine Aufgaben sind unter der Ziffer VI. näher bezeichnet.
Ferner ist er vom Vorstand zum Datenschutzbeauftragten gem. § 16 der Gildesatzung benannt worden.


 

VII  Könige

1

VII.1.  Der Schützenkönig/die Schützenkönigin

Schützenkönig/Schützenkönigin der Schützengilde Breloh kann werden:
- wer das 21. Lebensjahr vollendet hat,
- wer mindestens ein Jahr Mitglied der Schützengilde ist,
- wer im Besitz einer Schützenuniform ist.
Die Benennung einer/eines Königin/Prinzgemahl ist nicht erforderlich.
Der/die Schützenkönig/Schützenkönigin ist für die Dauer seiner/ihrer Amtszeit der/die gesellschaftliche Repräsentant/Repräsentantin der Schützengilde Breloh.

Der/die Schützenkönig/Schützenkönigin hat die große Königskette zu tragen:
- beim Königsball,  (nur beim Einmarsch)
- bei Festumzügen  und
- bei besonderen Anlässen  (bestimmt der Vorstand im Einzelfall).


Die kleine Königskette ist bei allen Veranstaltungen in Uniform zu tragen, sofern nicht die
große Königskette getragen wird.
Am Ende seiner/ihrer Amtszeit hat der/die König/Königin auf seine/ihre Kosten eine Silbermünze mit Gravur (Name und Jahr) an der Königskette anzubringen.  Ferner ist ein Farbfoto in Uniform entsprechend der Vorlagen an der Königswand anzubringen.

Aufgaben, Rechte und Pflichten des/der Königs/Königin:
- Teilnahmepflicht an allen offiziellen Veranstaltungen der Gilde sowie am Kreisschützenfest,
- Einladung der Gäste nur für die Königstafel  und
- Wahl des/der Adjutanten/Adjutantin nach eigenem Ermessen.

Anm.: Wird vom Schützenkönig eine Königin benannt, hat sie bei allen Gildeveranstaltungen und Ausmärschen in Uniform die Königinnenkette zu tragen. Ist die Königin nicht im Besitz einer Uniform, hat sie zu vorgenannten Anlässen die Königinnenkette zu ihrer Zivilkleidung zu tragen. Das Diadem trägt die Königin nur zum Schützenfest und beim Königsball.

Damen können entweder nur beim Königsschießen oder beim Damenbesteschießen teilnehmen.

VII.2.  Der / die Jungschützenkönig / in

Jungschützenkönig/in kann werden, wer Angehöriger des Jungschützenkorps ist und mindestens ein Jahr Mitglied der Schützengilde Breloh ist.
Bei offiziellen Veranstaltungen der Schützengilde Breloh trägt der/die König/in die Königskette.
Er/sie repräsentiert die Jugendgruppe und nimmt an allen offiziellen Veranstaltungen der Jugendgruppe teil.


Anmerkung:
Wird bei einem / einer außerhalb Brelohs wohnenden / wohnender Jungschützenkönig / Jungschützen- königin nachträglich die Königsscheibe angenagelt, ist von jedem teilnehmenden Erwachsenen Mitglied eine Ausmarschgebühr in Höhe von 5  EURO zu entrichten.
Von diesem Betrag erhält der König / die Königin  2,50 für Getränke usw.;  2,50 EURO werden zur Bezahlung der Marschmusik verwendet.

VII.3.  Die Damenbeste

Die Damenbeste wird einmal jährlich beim Damenbeste-Schießen ermittelt und beim Schützenfest geehrt.  Für sie besteht Teilnahmepflicht an allen offiziellen Veranstaltungen der Schützengilde sowie am Kreisschützenfest. Eine Schützenschwester kann nur Damenbeste werden, wenn sie mindestens ein Jahr dem Verein angehört und im Besitz einer Uniform ist. Die Damenbeste wählt sich nach eigenem Ermessen eine Adjutantin.

Anm.: Die Damenbeste hat bei allen Gildeveranstaltungen und Ausmärschen in Uniform die                                                     Damenbestekette zu tragen.


1

VII.4.  Der Adjutant/Die Adjutantin

Der/die Adjutant/in wird vom jeweiligen Schützenkönig/in bestimmt.  Er/Sie unterstützt den/die König/in bei der Wahrnehmung seiner/ihrer Aufgaben.  Zu der Schützenuniform trägt er/sie eine silberne Adjutantenschnur.

Die Adjutantin der Damenbesten, wird von der jeweiligen Damenbesten bestimmt. Sie unterstützt die Damenbeste bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Eine Kennzeichnung der Adjutantin der Damenbesten ist nicht vorgesehen.

VII.5.  Die Ritter

Im Verlauf des Königsschießens werden der 1. und der 2. Ritter ermittelt.  Sie haben zur finanziellen Unterstützung des/der Königs/Königin je 65,- €  in die Königsversicherung einzuzahlen.
Als Ausgleich hierzu hat der/die König/Königin bei einer Veranstaltung die Ritter am Königstisch zu bewirten.


1

VIII.  Veranstaltungen der Schützengilde Breloh e.V.


1

VIII.1.  Das Schützenfest

Das Schützenfest ist in jedem Jahr die Hauptveranstaltung der Schützengilde Breloh. Es findet am Wochenende vor Himmelfahrt statt. Das Schützenfest beginnt am Samstag und endet am darauffolgenden Sonntag.

Regelmäßiger Ablauf des Schützenfestes:

Samstag: - Antreten auf dem Schützenplatz

     - Beförderungen und Auszeichnungen

     - Königs- und Damenbesteschießen

     - Festessen mit geladenen Gästen

     - Festball mit Königsproklamation, Damenbeste-Proklamation und Proklamation

       des/der Jungkönigs/Jungkönigin

Sonntag: - Antreten zum Scheibe annageln des/der Jungkönigs/Jungkönigin

     - Marsch zum Sammelplatz für großen Festumzug

     - Antreten zum großen Festumzug mit Gastvereinen

     - Ausmarsch, Abholen des Königs, Scheibe annageln

- Ausmarsch, Vorbeimarsch am/an der König/Königin, Adjutanten/Adjutantin und

  geschäftsführenden Vorstand

     - Kindervogelstechen / Kinderbelustigung

     - Schützenfest-Pokal-Wettbewerb.


Anhang zum Schützenfest:

Montag - Katerfrühstück

Dienstag - Platzaufräumen mit anschließendem Grillen für die Helfer


1

VIII.2.  Der Königsball

Der Königsball findet alljährlich im Oktober statt.  Über die Ausgestaltung und den Ablauf entscheidet der Vorstand in Zusammenarbeit mit dem/der König/Königin.
Offizielle Gäste der Schützengilde Breloh lädt der Vorstand ein.  Persönliche Gäste des/der Königs / Königin für die Königstafel bestimmt er selbst. Ferner ist jedes Mitglied befugt, persönliche Gäste einzuladen.

VIII.3.  Die Winterveranstaltung

Das Wintervergnügen findet alljährlich im Februar in Form eines  Festessens statt.
Offizielle Gäste der Schützengilde Breloh werden hierzu vom geschäftsführenden Vorstand eingeladen.
Ferner ist jedes Mitglied befugt, persönliche Gäste einzuladen.

VIII.4.  Schießveranstaltungen

Innerhalb eines Schützenjahres werden regelmäßig folgende Schießen durchgeführt:

  • Vorkönigsschießen
  • Königsschießen
  • Damenbeste-Schießen
  • Zugvergleichsschießen
  • Vogelschießen
  • Schweineverschießen
  • Pokalschießen.


Darüber hinaus finden ständig Übungsschießen, Plakettenschießen, Schützenschnurschießen und Trainingswettkämpfe statt.

 

 

IX.  Anhang


1

IX.1.  Anzugsordnung der Schützen

Die Schützenmitglieder tragen eine Uniform in lindgrüner Farbe, bestehend aus:
- Schützenhut, grün mit Gesteck
- Schützenjacke mit dunkelgrünem Kragen (Fähnriche, Oberfähnriche und Offiziere mit Silberkordel),
   Schulterstücke mit Rangabzeichen,  Gildeabzeichen sind am linken oberen Ärmel zu tragen.
- Schützenbinder, grün mit Schützenemblem
- Hose dunkelgrün, lang, ohne Umschlag
- Socken, einfarbig schwarz
- Schuhe, schwarz
- evtl. Regenschutz / Regenschirm


Die Uniform ist zu tragen bei Schützenfesten, Bällen, Ausmärschen und auf Anordnung.

IX.2.  Kleiderordnung der Damengruppe

Die Damen der Schützengilde Breloh tragen eine Uniform, bestehend aus:
- Jacke, grün, ohne Ärmelaufschlag, Knöpfe silbern / blank mit gekreuzten Gewehren, Schulterstücke                                                              grün, Gildeabzeichen am linken Ärmel
- schlichte schwarze Hose (keine Jeans),  gerade geschnitten, 
- Hemdbluse, schlicht weiß, Kragen über dem Revers
- Strümpfe, schlicht, anthrazit
- Schuhe, schwarz
- bei Bedarf: Handtasche, schwarz, Regenschirm


Die Uniform ist zu tragen bei Schützenfesten, Ausmärschen und auf Anordnung.

IX.3.  Anzugsordnung der Jungschützen

Die Jungschützen tragen folgende Bekleidung:
- Hemd, weiß mit langem Ärmel und Gildeabzeichen
- Schützenbinder, grün mit Schützenemblem
- Schulterstücke, grün, schmal
- Hose, schwarz, lang
- Schuhe, dunkel (möglichst schwarz)
- evtl. Regenschutz


Die Bekleidung ist zu tragen bei Schützenfesten, Ausmärschen und auf Anordnung.

IX.4.  Anzugsordnung der Mandatsträger

Geschäftsführender Vorstand
Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes tragen unabhängig von ihrem jeweils erworbenen Dienstgrad geflochtene, goldene Schulterstücke.
Der Kragen ist mit einer goldenen Kordel zu versehen; am unteren linken Ärmel wird ein Ärmelband in Gold mit der Aufschrift „1. Gildeherr",  „2. Gildeherr",  „Schatzmeister",  „Schriftführer" getragen und alle Knöpfe sind in Gold gehalten..
Bei Abwahl oder Amtsniederlegung werden die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes nach mindestens zwei Amtsperioden in den nächsthöheren als zuvor erworbenen Dienstgrad befördert.



Kommandeur, Leiter Gewehrgruppe
Werden Mitglieder in der Hauptversammlung zum Kommandeur oder Leiter Gewehrgruppe gewählt, tragen sie als
- Kommandeur Major-Schulterstücke  mit Silberkordel um den Kragen.
- Leiter Gewehrgruppe Leutnant-Schulterstücke  ohne Silberkordel um den Kragen.
Bei Abwahl oder Amtsniederlegung werden sie nach mindesten drei Amtsperioden in den nächsthöheren als den zuvor erworbenen Dienstgrad befördert.
Werden Offiziere in oben genannte Positionen gewählt, tragen sie ihren erworbenen Dienstgrad, wenn dieser höher ist als die Vorgenannten.


Leiter von Ausschüssen
Die Leiter der einzelnen Ausschüsse tragen unabhängig vom jeweils erworbenen Dienstgrad Leutnant-Schulterstücke ohne Silberkordel um den Kragen.  Zusätzlich tragen sie Ärmelbänder mit dem Schriftzug:  „Bauausschuss",  „Schießkommission",  „Pressewart".
Bei Abwahl oder Amtsniederlegung werden sie nach mindestens drei Amtsperioden in den nächsthöheren als den zuvor erworbenen Dienstgrad befördert.
Werden Offiziere als Leiter in die Ausschüsse gewählt, tragen sie ihren erworbenen Dienstgrad.


Zusätzlich sind zu tragen: ( + beim großen Dienstanzug)



geschäftsführender Vorstand
- weiße Handschuhe


Kommandeur
- Ärmelband „Kommandeur"
+ weiße Handschuhe   
+ Säbel (untergeschnallt)  
+ Feldbinde silbergrün durchwirkt


Polizeioffizier
- Ärmelband  „Polizeioffizier"
+ weiße Handschuhe   
+ Säbel (untergeschnallt)  
+ Feldbinde silbergrün durchwirkt


Leiter Gewehrgruppe
- Ärmelband  „Leiter Gewehrgruppe"
+ weiße Handschuhe   
+ Säbel (untergeschnallt)  
+ Feldbinde silbergrün durchwirkt


Damenleiterin
- silberne Schulterstücke
- Ärmelband  „Damenleiterin"
+ weiße Handschuhe


Schützenkönig/Schützenkönigin
- kleine Königskette
+ große Königskette
+ weiße Handschuhe


Adjutant/in des/der Königs/Königin
- Adjutantenschnur silbern
+ weiße Handschuhe


Alle Mitglieder der Gewehrgruppe tragen ein Ärmelband mit der Aufschrift  „Gewehrgruppe".
Fahnenträger und Fahnenbegleiter tragen grün/weiße Schärpen und weiße Handschuhe.


Verliehene Hirschfänger, Orden und Ehrenabzeichen können bei jeder öffentlichen Veranstaltung getragen werden.


1

IX.5.  Dienstgrade und Dienstgradabzeichen

Schütze
- Schulterstücke grün


Schützenmeister
- Schulterstücke grün mit 1 silbernen Stern


Obermeister
- Schulterstücke grün mit 2 silbernen Sternen


Hauptmeister
- Schulterstücke grün mit 1 goldenen Stern


Stabsmeister
- Schulterstücke grün mit 2 goldenen Sternen


Oberstabsmeister
- Schulterstücke grün mit 3 goldenen Sternen


Fähnrich
- Schulterstücke grün mit 3 goldenen Sternen und 1 Silberlitze


Oberfähnrich
- Schulterstücke grün mit 3 goldenen Sternen und 2 Silberlitzen


Leutnant
- Schulterstücke silbern  ohne Stern


Oberleutnant
- Schulterstücke silbern mit 1 goldenen Stern


Hauptmann
- Schulterstücke silbern mit 2 goldenen Sternen


Major
- Schulterstücke silbern geflochten


Oberstleutnant
- Schulterstücke silbern geflochten mit 1 goldenen Stern


1

IX.6.  Richtlinien zu Beförderungen

In der Regel kann jeder Schützenbruder im Turnus von fünf Jahren befördert werden.  Für besondere Leistungen können Beförderungen früher ausgesprochen werden.
Vorschläge zu Beförderungen werden vom geschäftsführenden Vorstand oder dem Kommandeur unterbreitet.  
Beförderungen zum Offizier können nur aufgrund besonderer Leistungen erfolgen.
Die Beförderungen werden grundsätzlich vom Kommandeur, ggf. Vertreter ausgesprochen.
Alle beförderten Schützenbrüder behalten ihren Dienstgrad solange sie Mitglied in der Schützengilde Breloh sind.



IX.7.  Ehrungen und Auszeichnungen

Treue Mitglieder werden nach langjähriger Zugehörigkeit zur Schützengilde Breloh e.V. mit Treuenadeln des Deutschen Schützenbundes ausgezeichnet.
Die Auszeichnung erfolgt:
- nach 15-jähriger Mitgliedschaft mit der bronzenen Nadel
- nach 25-jähriger Mitgliedschaft mit der silbernen Nadel
- nach 40-jähriger Mitgliedschaft mit der goldenen Nadel.
Die Treuenadeln werden einmal jährlich beim Schützenfest persönlich verliehen.


Nach 50 -jähriger Mitgliedschaft in der Schützengilde Breloh e.V. werden die Mitglieder mit einer Ehrenurkunde der Schützengilde geehrt.


Die Durchführung und Form von weiteren Ehrungen und Auszeichnungen für außergewöhnliche Leistungen und Verdienste in der Schützengilde Breloh werden im Einzelfall vom Vorstand beraten und festgelegt.  Vorschläge hierzu können von jedem Gildemitglied dem Vorstand unterbreitet werden.



IX.8.  Die Gewehrgruppe

Die Gewehrgruppe ist ein Teil der Schützengilde Breloh e.V..  Sie wird von dem Leiter der Gewehrgruppe geführt.


Die Gewehrgruppe schießt Salut beim
:
- Abholen des Königs
- Abholen der Gildeherren
- Einholen der Fahne
- Einbringen des Königs
- nach dem Festmarsch  und bei
- besonderen Anlässen auf Weisung des Kommandeurs.

IX.9.  Grundsätzliche Marschordnung bei Ausmärschen

Polizeioffizier


Musik


Kommandeur


1. Fahnenbegleiter, Fahnenträger, 2. Fahnenbegleiter


2. Gildeherr, Schützenkönig/Schützenkönigin, (* Königin, Prinzgemahl), 1. Gildeherr


Schriftführer, Adjutant/in, Schatzmeister


Gewehrgruppe, Leiter Gewehrgruppe


Schützenbrüder


Stv. Damenleiterin, Damenbeste, (* Königin), Leiterin Damengruppe


Damengruppe


Jugendgruppe, Jugendleiter


Sicherungsfahrzeug


* Ist eine Königin benannt, wird es ihr freigestellt, ob sie in der Damengruppe oder in Begleitung des Königs marschiert. Ist ein Prinzgemahl benannt, wird es ihm freigestellt, ob er bei den Schützen oder in Begleitung der Königin marschiert.
Ist sie/er nicht im Besitz einer Uniform, kann sie/er in zivil marschieren.


Beim großen Festausmarsch und sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen wird die Marschordnung vom Kommandeur festgelegt.

IX.10  Marschordnung bei Trauerfeiern

Bei Beerdigungen tritt die Schützengilde Breloh ca. 15 Minuten vor der Trauerfeier auf dem Friedhof an.
Eine Ehrenwache wird nicht gestellt.


Marschordnung zum letzten Geleit:

Kommandeur


Kranzträger


Fahnengruppe


Mitglieder